Forum des Free-Style-Trial e.V. (FST)

Willkommen im Kommunikations-Forum des FST

Dieses Forum soll zum Austausch von Informationen und Veröffentlichungen der Int. Free-Style-Trial Serie dienen.


#1

Free-Style-Trial in der Schweiz

in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 04.10.2018 09:54
von Alina • Admin | 27 Beiträge

Liebe Freestyler,

wie bereits angekündigt, geht es um einen Lauf in der Schweiz.
Wir wollen in Erfahrung bringen, wie ihr dazu steht und ob dies Zukunft hat bzw einen Versuch wert ist.
Beim Endlauf werden Listen im Nennbüro ausgehangen, in die ihr euch bitte eintragt, damit wir einen groben Überblick bekommen, wer interessiert ist und wer nicht.

Folgendes könnte interessant sein:

Die Adresse lautet
Im Zihl 2
8575 Bürglen, Schweiz

Camping ist auf dem Gelände selber. Es stehen Strom, Frischwasser und Duschen zur Verfügung.
Es kann freitags ab 16 Uhr angereist werden und die Abreise ist auch montags möglich.

Das Gelände ist einfach bis unfahrbar, hauptsächlich Kies/Lehm.

Eine Vignette für die Schweizer Autobahn ist nicht nötig, wenn von der Grenze aus nicht auf der Autobahn gefahren wird. (Grenzübertritt Konstanz, von da etwa 20 km)

Der Lauf wird im Rahmen der Swiss Offroad Adventures 2019 statt finden.
Dies ist die größte Offroadveranstaltung mit Messe, Offroadtreffen, Geländewagentrial etc.

Startgeld ist festgelegt in unserem Reglement!


Liebe Grüße
Alina

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#2

RE: Free-Style-Trial in der Schweiz

in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 05.10.2018 10:21
von Misch • Mitglied | 30 Beiträge

Hallo Alina,

wie sieht es aktuell aus mit dem Transport unserer Sportgeräte über die EU Grenze hinaus, und nachher wieder hinein in die EU?

Ich kann dir nur berichten dass ich einmal dabei war wo wir eine sehr schlechte Erfahrung mit dem schweizer Zoll auf der Hinreise und mit dem französichen Zoll auf der Rückreise gemacht haben. Wir waren Richtung A1-Ring unterwegs und transitierten nur durch die Schweiz.

Verladen war ein Wettbewerbsfahrzeug für Rennstrecke, ohne Strassenzulassung. Der schweizer Zoll wollte sich vergewissern dass der Wagen nicht geklaut war, dass wir nicht als Transporteur für eine Drittperson fungierten und vor allem dass der Wagen wieder aus der Schweiz rausgehen sollte. Ohne Fahrzeugbrief und Kaufvertrag des Wagens dabei (zum Glück war noch eine lesbare Fahrgestellnummer dran) hat die Überprüfung 2,5 Stunden gedauert.

Auf dem Rückweg war es noch schlimmer, die französichen Zöllner wollten den Beweis erhalten dass das Fahrzeug sachgemäss in die EU importiert worden war (obschon wir ursprünglich aus Österreich damit zurückkamen und nur durch CH transitierten), ansonsten müssten wir sofort nochmal Einfuhrzoll und MWSt auf den von ihnen geschätzten Fahrzeugwert zahlen damit die uns die Weiterfahrt erlauben. ... Wir standen 4 Stunden da mit sämtlichen Behörden rumzutelefonieren und das was uns den A"*&% gerettet hat war eben dass das Basisfahrzeug mit der Fahrgestellnummer vorher in Luxemburg zugelassen war, der Fahrer den Vorbesitzer namentlich und persönlich kannte und der telefonisch den Verkauf des Autos bestätigte, und dass die Zulassungstelle dann dem Zoll bestätigte dass der Wagen sachgemäss abgemeldet wurde und keine Exportgenemigung angefragt wurde. Zum Glück war das Montags und nicht am Wochenende wo die Zulassungstelle geschlossen gewesen wäre.

Es kann jetzt sein dass wir damals enorm Pech hatten, aber für mich wär das Risiko zu gross dass dies nochmal passiert und somit würde ich persönlich nicht an einem Lauf ausserhalb der EU-Grenzen teilnehmen.

MfG

Michel

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#3

RE: Free-Style-Trial in der Schweiz

in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 10.10.2018 19:25
von Swiss Offroad Adventures 2019
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Hallo Zusammen

Ich bin der OK Präsident der Swiss Offroad Adventures.

Am nächsten Wochenende werde ich versuchen nach Rheinsfeld zu kommen und Fragen zu beantworten. Ich hoffe es klappt zeitlich.

Zoll:
Ich selbst fahre mit meinem Sportgerät regelmässig über Schweizer, Deutscher, französischem und italienischen Zoll. Bislang wurde ich über 30mal kontrolliert und hatte nie Probleme gehabt! Ich führe immer die entsprechenden Fahrzeugpapiere mit. Hinzu kommt, dass ich auch die entsprechenden Sportgeräteversicherung griffbereit halte. Ein einfaches Carnet, welches am Schweizer Zoll erhältlich ist, hilft die Sache entspannter anzugehen.

Datum Swiss Offroad Adventures
28./29. September 2019 - Anreise ab Freitag Mittag, Abreise (wer will) Montag bis 12.00 Uhr.

Ich bin überzeugt, dass wir aus der Schweiz mindestens 20-30 Fahrer motivieren könnten hier mitzufahren!
Unser bestreben ist es dem Eurotrial in nichts nachtustehen und einen Event auf Topniveau zu etablieren!

Wir würden uns sehr freuen einen Lauf zur Freestyletrial beitragen zu können und sichern Euch eine professionel organisierten Event zu und freuen uns auf Euch.

Www.swiss-offroad-adventures.ch

Gruss aus der Schweiz
Kurt Schmid
OK Präsident

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#4

RE: Free-Style-Trial in der Schweiz

in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 11.10.2018 10:43
von DirtyHarry • Mitglied | 20 Beiträge

Hallo die Maut Experten,
oben wurde geschrieben:
"Eine Vignette für die Schweizer Autobahn ist nicht nötig, wenn von der Grenze aus nicht auf der Autobahn gefahren wird. (Grenzübertritt Konstanz, von da etwa 20 km)"
Schwerlastabgabe ist doch sogar auf einem Campingplatz zu bezahlen wenn man ne Woche steht. Oder nicht?

Viele FST Kollegen, also zumiindest ich, dürften doch über die 3,5 Tonnen kommen und da ist doch die Frontscheibe mit noch so einer elektrischen Box zuzupflastern. Oder irre ich da auch mal wieder.
Also Womo mit mehr als 3,5t ist Schwerverkehr mit soner Box an der Scheibe.
Braucht mein 750kg Anhängerle dann auch noch ne Vignette?
Braucht jetzt das Quad auf dem Anhänger drauf zusätzlich noch so ein Bepper dran?
Wenn ich vorne schon 6 Tonnen bezahle sind dann hinten 500 Kilöchen dran extra zu bezahlen?
Ist ja mit dem Quad hinten ein Schwerlast-Gespann.
Falls ja schnall ich das Quad aufs Dach...
Klingt ja alles ganz einfach.
Gruß Harry

zuletzt bearbeitet 11.10.2018 10:44 | nach oben springen

#5

RE: Free-Style-Trial in der Schweiz

in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 13.10.2018 08:50
von Swiss Offroad Adventures
avatar

Autobahnvignette:
Wer nicht auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist muss weder am Zugfahrzeug noch am Anhänger eine entsprechen Autobahnvignette dran haben.

WohnLKW
Müssen sich an der Grenze anmelden. Pro Tag wird so ein entsprechender Betrag fällig (-19.5to 16.50/Tag). Wenn Ihr nicht auf der Autobahn fahrt dann müsst Ihr für den Hänger keine Vignette lösen. Fracht muss ebenfalls keine Vignette drauf haben! Ein geladenes Fahrzeug gilt als Fracht! Für Fahrzeuge unter 3.5 to gibt es keine LSVA oder PSVA zu entrichten.

Zollabwicklung
Wir finden immer eine Lösung mit dem Zoll und stehen in engem Kontakt mit diesem. Gerne helfen wir Euch um Euch die Anreise so einfach wie möglich zu machen.

Habt Ihr Spezielle Fragen kontaktiert mich per Whatsapp +41788831221
Gruss
Kurt

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