Forum des Free-Style-Trial e.V. (FST)
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RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 06.12.2016 18:45von Andreas • Mitglied | 85 Beiträge
Hallo zusammen,
da noch mehr Meinungen von Fahrern gewünscht wurden hier also mein Feedback. Zu den Änderungen bez. der Anforderungen an die Geländewagen halte ich mich als Q-Klasse Fahrer aber raus.
Grundsätzlich sollte auf der Webseite unter "Reglement gültig ab der Saison 2017" nur der Text des dann gültigen Reglements erscheinen um Missverständnisse vor allem bezüglich der jetzt rot markierten Teile zu vermeiden. Eine zweite Datei "Änderungen gegenüber Reglement 2016" wäre da hilfreicher für alle denke ich.
Die Zeitregelung halte ich für gut und erprobenswert, nur das Zeitmessungsverbot für die Fahrer halte ich für kaum umsetzbar. Da müssten sämtliche Mobiltelefone und andere Gerätschaften die nebenbei auch die Uhrzeit anzeigen eingesammelt werden. Außerdem müssten die Sektionsleiter auf verdeckte "Fingerzeige" aus dem Zuschauerbereich achten etc. etc. Es erscheint mir jedenfalls nicht machbar, da zuverlässig gleiche Bedingungen für alle Fahrer zu schaffen. Und wie schon von anderen erwähnt, könnte die "Ahnungslosigkeit" der Fahrer auch gerade unerwünschtes Fahrverhalten (ohne tatsächliche Zeitnot) provozieren.
Die neuen Startgebühren stehen ja schon auf dem Nennungsformular für 2017 unter den "Downloads" (großes Lob übrigens für die schnelle Aktualisierung dieses Bereichs!). Der Anstieg für die Gebühr bei Voranmeldung ist vielleicht etwas zu drastisch und dadurch der Abstand zur Gebühr bei Tagesnennung auch zu klein. Neben einer angemessenen Anpassung der Gebühren war es nach meinem Verständnis doch das Hauptziel, einen spürbaren Anreiz für Voranmeldung und damit den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu schaffen.
Grüße,
Andreas
Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin...
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 06.12.2016 21:35von Andreas • Mitglied | 85 Beiträge
Vielen Dank Alina! Also ganz besonders gefällt mir unter den "Serienfahrzeugen" das, was wie ein vormaliger VW Käfer mit Beadlocks aussieht [smokin].
Aber nun noch eine ganz andere Frage, die ich vorhin vergessen hatte: Verstehe ich das richtig, daß es sich bei dem Veranstaltungsgelände "Reinsfeld" in 2017 um das allseits bekannte Gelände "H" nur mit anderer Zufahrt handelt?
Danke und Gruß,
Andreas
Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin...
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 06.12.2016 22:44von opelix424 • Mitglied | 31 Beiträge
Ich habe mal ein bisschen in den Neuerungen gelesen und stehe vor Fragezeichen
Das mit dem Erscheinungsbild ist Gummi.Zur Erklärung sind nun Bilder eingefügt alles recht und schön.ABER so wie es sich im Moment darstellt kann ich mit dem Käfer oder dem Mini,wenn er teschnisch zurückgerüstet,auch in B starten.Wobei im Reglement geschrieben steht wenn Sperren u.s.w.nicht genutzt werden auch eine Einstufung in "kleineren Klassen"möglich ist also dies auch ohne Änderung möglich ist.Wie ist das dann mit dem Antriebskonzept.
Wenn man bedenkt daß manche Streckenposten schon mit dem Addieren der Strafpunkte bei 2 mal Rück überfordert sind oder auch Nichtfahrer in den Sektionen stehen(man ist ja um jeden Helfer froh)kommt nun eine so seltsame Regelung der Zeitbegrenzung.
Bezüglich der sinkenden Starterzahlen (Starter die die Saison durchfahren) halte ich diesen Aktionismus für einen gewaltigen Rückschritt.
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 08:54von flowerpower
Hallo,
ich habe gerade gesehen, dass die Startgebühr noch einmal ordentlich zugelegt hat.
Jetzt befindet sich der Free Style Trial auf dem Niveau der anderen großen Serien.
Jede Veranstaltung fordert von den Vereinen und ihren Mitgliedern sehr viel Freizeit ab.
Die oft tagelangen Anstrengungen für Zeltaubau und Sektionsbau sind oft der Grund weshalb man sich auch mal gegen einen Lauf entscheidet.
Wenn die Startgebühr erhöht wird, ist hier natürlich ein Anreitz gegeben doch einen Lauf durchzuführen.
Aus Fahrersicht halte ich die Erhöhung allerdings für überzogen.
Oft gibt es "nur" fünf Sektionen, die in beide Richtungen gefahren werden.
Ich meine, dass das Preis/Leistungsverhältniss im Vergleich zu anderen Serien aus Fahrersicht nicht mehr stimmt.
Grüße Klaus
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 09:23von achim • Mitglied | 14 Beiträge
Hallo ich bin der gleichen Meinung wie Klaus, wir kommen immer zu dritt das ist ja dann bald nicht mehr bezahlbar. Der Vorstand sollte sich doch mal überlegen das es sich hier um ein Hobby handelt. Dazu kommt ja noch das Läufe die Gefahren wurden gestrichen werden nur weil andere an den Terminen nicht können. Und somit die Punkte weg sind. Dieses gibt es in keiner anderen Sportart. Bei den hohen Startgebühren ist es nur richtig das dann keine Läufe mehr gestrichen werden. Gruss Achim
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 10:56von flowerpower
Hahahahaha,
jetzt hab ich gerade gesehen, dass diejenigen die es lustig finden, immer noch ne viertel Stunde in Sektion Schäfchen zählen dürfen!?!?!?
Wer da eine Uhr braucht hat ja wohl den Schuss nicht gehört.
Zum Gewöhnen an ein Zeitlimit kann man das ja mal für ein Jahr machen.
Ich hoffe nur, dass das bei der nächsten Jahreshauptversammlung dann korrigiert wird.
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 15:16von Schötz • Mitglied | 4 Beiträge
Mahlzeit, wollte mich auch mal melden.
Tatsache ist, dass ein Reglement nie still stehen darf.
Es muss sich immer Weiterentwickeln.
Die Sache mit der Zeit !?!
Nun ja, wie hatten wir es denn das Starter soooo lange in einer Sektion hingen?
Viel besser wäre es den Quatsch mit dem "direkt hin und zurück fahren" einer Sektion zu ändern.
Das hält meiner Meinung nach am meisten auf, da man nie Zwei Autos gleichzeitig in eine Sektion lassen kann.
Auch wenn es in Eisenberg gemacht wurde bring es nix weil das erste Auto ja warten muss bis das zweite Auto fertig ist.
Wenn man allerdings Vormittags in eine Richtung fahren lässt und dann Nachmittags in die andere läuft es besser.
Man hat mehrere Vorteile:
Die Strecke wird nur in eine Richtung "kaputt" gefahren. Ist ja oft so das die eigentliche andere Sektion von der Hinfahrt schon "eingefahren" wird.
UND man kann eine Art Fließbandverkehr machen ( Wenn die Sektion es erlaubt ).
Teilweise kann man ja auch in den Sektionen überholen wenn zwei Autos verschiedener Klassen hintereinander fahren.
Das hätte zur folge das man nicht so lange anstehen muss.
Somit wäre die Umstrittene Zeitregel überflüssig.
Punkt 2:
Die Startgebühr.
Mhhh 50€ ist viel Geld. Andererseits muss es sich ja lohnen eine Voranmeldung zu machen. Und ich rede nicht von einer Facebookanmeldung!!
Sowas hilft den Veranstalter ungemein in der Planung.
Hätte man nicht 40€ Ohne Voranmeldung und 30€ mit Voranmeldung machen können? Dann lasse ich das Geld lieber in Form von Bier und Essen beim Verein.
Wir wollen doch eigentlich alle nur das selbe, "Offroad fahren"!!!
Deswegen sollte es meiner Meinung noch "Bezahlbar" sein.
Das Hobby besteht ja aus mehr Kosten als nur die Startgebühr. Und des wird ja alles nicht billiger!
Punkt 3:
Meiner Meinung nach hat die Regelung mit dem "Erkennen können von einem Serienfahrzeug" etwas positives.
Es kann nicht sein das so ein Auto wie der Smaug in der Klasse C startet weil es in einer Höheren ( C+ ) nicht starten darf.
Sowas kann und darf eigentlich nicht passieren. Und wer genau entscheidet ob ein Auto zu erkennen ist? Glaube nicht das Hinz und Kunz meinen LJ noch erkennen würden.
Der Absatz in der Alten C+ Klasse war schon OK : Von wegen das das Fahrzeug im Bereich der ersten Sitzreihe noch erkennbar sein muss.
Sowas hätte nur auf die Klassen A und B runtergebrochen werden müssen. Sowie : In Klasse A - Keinerlei Karosserieänderungen und in Klasse B - Nur überhalb der Gürtellinie ( Nur so Ideen )
Es geht sich ja darum Chancengleichheit in den Klassen zu erhalten.
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 17:25von nesttom • Mitglied | 95 Beiträge
Moin
ich finde das Startgeld völlig in Ordnung.
Trial fahren ist immer noch der absolut billigste Motorsport, den ich kenne (verglichen mit Rallye, Flugplatzrennen o.Ä.).
Das Startgeld für eine Trophy liegt bei 240 €, für die Euro bei 270 € !
Na klar sind die Kosten für Auto, Anreise und Ersatzteile hoch.
Aber gerade die Doppel- und Dreifachstarter sparen doch da!
Und mal ehrlich, wie schnell sind am Abend 10 € für Jacky und Zigaretten verbraucht?
Ich finde, wir sollten die Veranstalter kräftig unterstützen und das Startgeld gerne zahlen.
Es gibt viel Leistung für das wenige Geld [smokin]
Grüße an alle
Tom
....keep the rubber side down.....
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 17:40von nesttom • Mitglied | 95 Beiträge
und weil der Smaug (den ich mit gebaut habe) direkt angesprochen wurde:
Was bitte macht das Auto weniger wettbewerbsfähig in C, wenn da ein paar selbstgebastelte Bleche mit Suzuki- oder Mercedes- oder Range Rover-Aufschrift drangeklebt werden ??
Ich halte die jetzt getroffene Regelung bezüglich der Karosserie für nicht ausreichend.
Es ist nach wie vor möglich, einen Buggy mit Flexfahrwerk in der Serienklasse zu fahren.
Zum Beispiel so:
Mit blockierter vorderer Sperre ein B-Auto ??
[img]http://up.picr.de/27651597dt.jpg[/img]
HHmmm...sollte ein Bild vom Blaubär rein. Kriege ich aber nicht hin, sorry
[style=display: none;]|addpics|cbi-1-4d1c.jpg|/addpics|[/style]
Grüße an alle
Tom
....keep the rubber side down.....
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 20:11von kein Name angegeben • ( Gast )
Bezüglich dem (Ex-) Smaug ;-) denke ich das es nicht mal eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit war.
Die Problematik kam an sich durch das Reglement betreffend die C+ Klasse das vor Abänderung so lautete:
[i]Klasse C+:
- Fahrzeuge der Klasse C
- das Basisfahrzeug muss in Serie produziert worden sein
- der Fahrzeugrahmen muss zwischen den Achsen noch vorhanden sein.Halterungen am Rahmen dürfen geändert werden.
- Im Bereich der vorderen Sitzreihe muss die Fahrgastzelle noch erkennbar dem Basisfahrzeug entsprechen
- Der Radstand ist freigestellt
- Im 2WD darf gewählt werden welche Achse angetrieben wird
- Einzelradbremse ist zulässig.[/i]
Wenn man dann dieses Reglement auf den Smaug anwendet dann kommt man aber zu diesem Entschluss:
- Basisfahrzeug war ein Mecedes G, in Serie produziert, also hier kein Problem
- Fahrzeugrahmen war zwischen den Achsen noch vorhanden, also auch kein Problem. Stellt sich aber die berechtigte Frage ob der Rahmen dann von Achsrohr zu Achsrohr noch vorhanden sein muss, oder ob z. Bsp 20 cm vom Originalrahmen ausreichend sind? Beides erfüllt auf jedenfall die Bedingung im alten Reglement
- [b]Die Fahrgastzelle im vorderen Bereich entsprach aber in nichts dem Basisfahrzeug, also einem G, aber auch sonst keinem serienproduzierten Fahrzeug, also hier mal ein Problem für Einstufung in C+[/b]
- Radstand ist Wurst
- angetriebene Achse ist Wurst
- Einzelradbremse ist Wurst.
Nun kommt aber das Unlogische im alten Reglement:
für C konnten die Autos Wettbewerbsreifen und 2 Sperren haben, nur die angetrieben Achse in 2WD musste wie beim Originalfahrzeug dann die hintere sein.
ABER: es bestand keinerlei karosseriegebundene Regelung, im Gegensatz zu C+! Also konnte der Smaug demnach in C starten und nicht in C+, auch wenn es noch so unlogisch ist dass in einer kleineren Klasse mehr möglich war als in einer höheren.
Mit der neuen Regelung ist dieser Punkt aus der Welt geschafft, hat aber neue mögliche Ansätze geschaffen. Das war an sich was ich in einem der ersten Posts hier im Beitrag gemeint hatte.
An sich könnte jetzt ein Auto wie der hellblaue Mini vom Andreas Riethmüller oder sogar der Blaubär (beide DGM Promodi) in B starten, insofern die keine Sperren und Einzelradbremsen benutzen! Bei benutzen der beiden Sperren und ohne Einzelradbremse wären die C zulässig! Ich denke alleine dieser Gedanke wird den meisten auf dem Magen liegen. Da werden 2 Welten in einer Klasse vermischt werden. Aber es gelten die gleichen Regelungen für alle teilnehmer und es steht jedem frei sein Auto in dieser Hinsicht umzubauen, also OK da Reglementkonform. Diese Überlegung kann noch weiter gehen. Man nehme einen Spider wie der vom Stephan Beaujean oder vom Jacobo Blanco, stülpt eine LJ Aussenhaut drüber, setzt die Hinterachslenkung und Einzelradbremse ausser betrieb, und schon hat man ein C Auto wo wirklich gar nichts was so im Freestyle am Start ist mithalten kann. Mich persönlich würde es reizen gegen sowas im Wettbewerb mit einem aufgemotzten Samurai anzutreten, ich denke aber den meisten würde es nicht gefallen, und mit recht.
So komme ich wieder zu meinen Grundüberlegungen dass, idealerweise, eine Klasseneinteilung von Original bis Proto stattfindet, wo für jede Klasse weiter Möglichkeiten zugelassen werden, basierend auf drei Kriterien: Karosserie, Aufhängen/Fahrwerk/Federung(sprinzip), und Antrieb.
Es ist ein Fakt dass die Freestyle Autos sich doch rasant technisch Entwickeln, und wie Alex es schon bemerkt hat, muss ein Reglement sich da dynmisch genug mit weiterentwickeln.
Wenn ich jetzt einen Knicklenker baue der ausschaut wie ein LJ, darf das Ding noch C+ fahren??? (Witz, hab nicht die Zeit dafür ;-))
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 21:46von opelix424 • Mitglied | 31 Beiträge
Hallo Misch du kannst mit den ganannten Fahrzeugen auch in B starten du darfst nur die technischen Gimmiks nicht benutzen denn laut Reglement musst du sie noch nicht einmal ausbauen
Nach dem neuen Reglement muss man in dem Fahrzeug ein Seriengefertigtes Fahrzeug erkennen hier ist kein Limit festgelegt das heist ob und in welcher Klasse das Fahrzeug startet obliegt der Gunst des Königs.
RE: Jahreshauptversammlung
in Mitteilungen vom FST e.V. Vorstand 07.12.2016 21:51von nesttom • Mitglied | 95 Beiträge
Das sehe ich genauso.
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Autos im FreeStyle wird durch unterschiedliche technische Details bestimmt und nicht durch optische Außenansichten.
Das war im Regelwerk bisher auch so definiert. Entscheidend für die Einstufung waren Reifen, Sperren (Einzelrad-) bremsen und Allradlenkung.
Diese Definition hatte mir gut gefallen, war einfach und effektiv.
Nun wird dieses Prinzip aufgeweicht und mit einer halbherzigen Karosserievorschrift ergänzt.
Also wenn schon abschreiben, dann doch bitte das komplette DGM-Regelwerk.
Dann gibt es zwar keine Diskussionen mehr, aber es passt auch nicht mehr auf einen Bierdeckel.
Grüße an alle
Tom
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